Es ist allen bewußt: Rauchen gefährdet die Gesundheit. Sich davor schützen, ist aber gar nicht so einfach…
Während man zwar in Fahrzeugen und Betriebsstätten das Rauchen verbieten kann, gestaltet sich der Nichtraucherschutz an Haltestellen als Mammutaufgabe.
Bereits im Jahre 2006 befasste sich der Fahrgastbeirat erstmalig mit dem Nichtraucherschutz, nachdem in manchen Städten erste Hinweise auf das Rauchverbot an Haltestellen und Fahrgastunterständen zu finden waren.
Doch so einfach sollte es nicht werden. Haltestellen gehören zum öffentlichen Umfeld, einige Fahrgastunterstände befinden sich sogar auf gepachteten Privatgrundstücken. In beiden Fällen fehlt den Verkehrsbetrieben die rechtliche Grundlage, um ein Rauchverbot zu verhängen und darüber hinaus auch Mittel und Wege, das Verbot durchzusetzen.
Wenn man das Rauchen nicht verbieten kann, dann sollte doch zumindest ein Hinweis, dass das Rauchen nicht erwünscht ist, anbringbar sein. So zumindest die Auffassung des Fahrgastbeirates.
Die Fahrgastunterstände im Stadtgebiet Dresden sind nicht Eigentum der Verkehrsbetriebe. Über Verträge mit der Stadt Dresden betreibt und wartet JCDecaux die Unterstände. Mit der dort angebrachten Werbung soll das Ganze finanziert werden. Man mag es kaum glauben, aber JCDecaux wollte derartige Hinweise in “ihren” Fahrgastunterständen nicht haben – so der Stand 2007.
Wir suchten weiter nach einer Lösung. Als letzter Ausweg blieb der Infokasten, der in den meisten Unterständen vorhanden ist. Hier kann die DVB AG frei über die Gestaltung verfügen. Allerdings ist der Platz äußerst begrenzt. Bedienen nur zwei Linien die Haltestelle, nehmen Fahrpläne, Informationen über Umleitungen, Tarife etc. sämtlichen Freiraum in Anspruch.
Erst im Jahre 2009 sagte uns die DVB AG schließlich zu, einen Hinweis zu platzieren. Haken dabei: Der Hinweis fällt eher klein aus und kann auch mal schnell übersehen werden. Und es wird auf eine Bitte hinaus laufen, in den Unterständen nicht zu rauchen. Verbieten kann man es ja nicht…
Schließlich bekamen einige wenige Haltestellen Ende 2010 und Anfang 2011 einen solchen Hinweis. Es dauerte bis Ende 2012, bis nahezu alle Fahrgastunterstände folgten.
Und die Realität? Sobald es draußen ungemütlich wird, suchen die meisten Wartenden Schutz unter den Fahrgastunterständen. Raucht jemand, wird der Hinweis ignoriert. Spricht man den Rauchenden darauf an, bekommt man alle erdenklichen Antworten bis hin, man könne auch neben dem Unterstand – im Regen – auf den Bus warten.
Leider ist es dem Fahrgastbeirat nicht gelungen, bessere Regelungen zu erwirken. Als kleiner Lichtblick macht die DVB AG etwas Hoffnung: Die Verträge zur Bewirtschaftung der Unterstände läuft aus und es müssen neue Verträge geschlossen werden. Die DVB AG möchte hierbei auch die Rolle des Nichtraucherschutzes in den Vordergrund rücken. Ob ihr Einfluß allerdings so weit reicht, bleibt abzuwarten. Der Fahrgastbeirat wird das Anliegen auch in Zukunft weiter verfolgen.